Feminismus versucht ein Kulturgut zu zerstören
Die Dresdner neusten Nachrichten berichten von dem Versuch der der Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein das Kulturgut Knabenchor mittels GG zu Fall zu bringen. Welch ein törichtes Vorgehen dieser Dame! Mit Ihrer Meinung das hier kein nennenswerter Unterschied zwischen Knaben- und Mädchenchören bestünde, hat sie sich, aus meiner Sicht, als musikfachlich einfach als inkompetent erwiesen. Was ist ihre nächste Forderung im Gleichstellungswahn? Der massive Stimmbruch für Mädchen oder, daß Männer schwanger werden? Die Einrichtungen heißen Knabenchor und Sängerknaben und nicht Mädchenchor und Sängermädchen, genauso Tomaner und nicht Thomanerinnen! Frau Susann Bräcklei hören Sie auf Kulturgüter zu zerstören, sonst könnte man auch Sie im Gegenzug verklagen Art. 5 Absatz 3 Satz 1 GG! Zusätzlich stehen die genannten Knabenchöre aus Sachsen unter besonderem Schutz als Immaterielles Kulturerbe Deutschlands an dem sich Frau Bräcklein beschädigen will.