Namenskürze als Autoren bei Zeitungsartikeln
Immer wieder kommt es vor, daß Autoren Zeitungsartikel nicht oder nur mit Namenskürzeln kennzeichnen. Zur urheberrechtlichen Bewertung sind jedoch der volle Name und die entsprechenden Lebensdaten notwendig. Oft ist dies bei solchen Artikeln, insbesondere bei älteren Artikeln, aus mangelnder Dokumentation der Zeitungen oder gar auf Grund der Schließung nicht mehr möglich.
Die Frage ist nun wie ist das zu bewerten? Das Urheberrecht sieht nun vor §66 Anonyme und pseudonyme Werke. (1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
Dieser ist unserer Ansicht nach in den oben beschriebenen Fällen anzuwenden.
Daher auch unser Appell an Zeitungen dies Daten zu dokumentieren und bei Schließung an Geeignete Stellen wie Stadtarchive zu übergeben