Kommende Konzerttermine

Wiltener Sängerknaben

06 Sep 2025;Hofkirche
18:30
Hofkirchenkonzert Wiltener Sängerknaben

Knabenchor Unser Lieben Frauen

13 Sep 2025;Unser Lieben Frauen
10:30 11:30
Festgottesdienst zum 80. Chorgeburtstag

Knabenchor Unser Lieben Frauen

13 Sep 2025;Unser Lieben Frauen
18:00 19:00
Vesper zum 80. Chorgeburtstag

Wiltener Sängerknaben

13 Sep 2025;Hofkirche
18:30
Hofkirchenkonzert Wiltener Sängerknaben

Wiltener Sängerknaben

19 Sep 2025;Hofkirche
18:30
Hofkirchenkonzert Wiltener Sängerknaben

Knabenkantorei Basel

21 Sep 2025;Don Bosco Musik- und Kulturzentrum
17:00 18:30
«MOSTY - Beyond Bridges»

Wiltener Sängerknaben

26 Sep 2025;Hofkirche
18:30
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St. Florianer Sängerknaben

26 Sep 2025;Alter Dom
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Konzert

Wiltener Sängerknaben

03 Okt 2025;Hofkirche
18:30
Hofkirchenkonzert Wiltener Sängerknaben

Wiltener Sängerknaben

05 Okt 2025;Basilika Wilten
19:00
Missa Papae Marcelli - Gottesdienst zum Rosenkranzsonntag

Augsburger Domsingknaben

10 Okt 2025;Brunnenhof Münchner Residenz
20:00
Eröffnungskonzert: 500 Jahre Giovanni Pierluigi da Palestrina, München

Dresdner Kapellknaben

26 Okt 2025;Katholische Hofkirche
10:30 11:30
Gottesdienst 30. Sonntag im Jahreskreis: Uraufführung Kompositionswettbewerb

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CD Empfohlen

A trebles voice

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In Berlin sind die Würfel gefallen

Das der Versuch sich in einen Knabenchor ein zu klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitert, sollte eigentlich jedem klar sein. Der Chor  ist ein Knabenchor und nicht Kinder-  oder Mädchenchor.
Ob sich in Berlin wirklich das  9-jährige Mädchen einklagen wollte lass ich lieber mal dahingestellt. Ich denke ja eher die Mutter des Mädchens, die in der Anwältin Frau Susann Bräcklein nur eine sich in solchen Sachen bekannte Mitstreiterin gefunden hat. Die Entscheidung zwischen 2 Grundrechten die das Gericht hier fällen musste war sicher nicht einfach. Eine Entscheidung zu Gunsten der Klagenden konnte aber nicht erfolgen. Es  wäre ein Angriff auf ein Kulturgut und gegen die Freiheit der Kunst gewesen.
Des Weiteren, wenn es den Klagenden wirklich um Geschlechtergleichheit gegangen wär, warum haben Sie nicht auf Einrichtung eines Mädchenchors geklagt?

Ein Kommentar von Michael Nieß.

Entscheidung in Berlin!



Folgende Pressemitteiliung gibt das Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, heraus:

 

Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

Pressemitteilung vom 16.08.2019

Die Ablehnung der Aufnahme der 9-jährigen Klägerin in den bisher nur mit Knaben besetzten Staats- und Domchor Berlin ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin begehrt die Aufnahme in den Staats- und Domchor, über den die Beklagte die künstlerische Aufsicht führt. Der Domchor ist bisher nur mit Knaben besetzt worden; Mädchen ist bislang der mit dem Domchor kooperierende Mädchenchor der Singakademie zu Berlin e.V. vorbehalten. Ende 2018 bat die Mutter der Klägerin die Beklagte dennoch um Aufnahme ihrer gesanglich vorgebildeten Tochter in den Staats- und Domchor, da die in der Singakademie vermittelte Förderung hinter jener im Domchor zurückbleibe. Daraufhin lud die Beklagte die Klägerin zu einem Vorsingen ein. Der Leiter des Staats- und Domchors lehnte das Mädchen allerdings unter anderem mit der Begründung ab, ihre Motivation für einen Einstieg in den Domchor genüge nicht. Auch fehle es an einer Grundlage für ihre Ausbildung. Gegen diese Ablehnung setzt sich die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. Sie sieht in ihrer Ablehnung eine geschlechtsspezifische Diskriminierung, die ihren Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlicher Leistung und Förderung verletze. Dem tritt die Beklagte entgegen. Sie wendet ein, dass die Ablehnung der Klägerin nicht allein auf ihr Geschlecht zurückgehe.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen. Der Klägerin die Aufnahme in den Chor der Beklagten zu versagen, sei rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten, insbesondere nicht in ihrem Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Der Domchor sei als öffentliche Einrichtung einzustufen. Die Zugangsversagung erweise sich hier allerdings nicht als rechtswidrig. Diese sei wegen der Kunstfreiheit der Beklagten und vor allem des Chorleiters gerechtfertigt. Davon sei gedeckt, die Ausrichtung und das Klangbild eines Chores, hier: als Knabenchorklang, zu bestimmen. Auch wenn das keine spezifische Anknüpfung an das biologische Geschlecht bedeute, führe das Anstreben eines solchen Chorklangbildes zwar dazu, dass aufgrund bestehender anatomischer Unterschiede dieser Klang ungleich häufiger von Jungen als von Mädchen erzeugt werden könne. In diesem speziellen Bereich überwiege die Kunstfreiheit in der Abwägung jedoch das Recht, eine mittelbare Ungleichbehandlung abwehren zu können. Zur Überzeugung der Kammer sei die Klägerin schließlich nicht aufgrund ihres Geschlechts, sondern deshalb abgelehnt worden, weil sie nach der Bewertung des Chorleiters dem gewünschten Klangbild nicht entsprochen habe.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Urteil der 3. Kammer vom 16. August 2019 (VG 3 K 113.19)

Klage der Mutter eines Mädchens wegen Diskriminierung

Wie in den Zeitungen zu lesen ist kommt es vor dem Verwaltungsgericht in Berlin zu einem Prozess um die nicht Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor. Diesmal ist der Berliner Staats- und Domchor betroffen. Susann Bräcklein587 vertritt die Kläger juristisch. Die Frau Anwältin ist bereits in vergleichbaren Fällen gescheitert (wir berichteten: Feminismus versucht ein Kulturgut zu zerstören). Die Argumentation seitens des Chors dürfte aber die Ausssicht auf Erfolg der Klage gegen Null tendieren lassen. Die dort aufgeführten Gründe sind eindeutig und mehr als ausreichend ein Mädchen nicht aufzunehmn. Es stellt sich die Frage welche Interessen hinter diesen Versuchen Knabenchöre zu "sprengen" stecken? Eine Möglichkeit wäre, die Hoffnung damit wieder Mandanten als Rechtsanwältin zu generieren, dazu passt auch das jetzt die erste Aktion wieder ca. gute 6 Monate her ist.

Quellen

587 Philip Oltermann, Berlin choir accused of gender discrimination by nine-year-old girl, The Guardian, London/Berlin, 09.08.2019, (abgerufen 10.08.2019).

 

Süddeutsche Knabenchoraktivitätsgrenze

Entlang einer linie Neu-Ulm - Mindelheim - Lindenberg verläuft eine Grenze bezüglich der Existenz aktiver Knabenchöre. Östlich dieser Grenze findet man in der Regel nur noch Existenzbefunde aus der Geschichte. Westlich dieser Grenze existiert heute noch eine ganze Reihe von aktiver Knabenchöre.

Es sind 2 Reisen der Les Petits Chanteurs à la Croix de Bois in den 50er - Jahren nach Deutschland bekannt, wo sich die Auftrittsorte auch scheinbar an diese Grenze halten. Hierfür könnte die Aufteilung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg eine Rolle spielen, deckten sie sich doch mit der Französischen Zone. Danke an Pierre Paul Faimali der mich auf diesen Zusammenhang aufmergsam gemacht hat.

Denn da wo die Les Petits Chanteurs à la Croix de Bois in Erscheinung getreten sind kam es wohl auch zu deutschen Neugründungen. Das wäre zumindest eine Erklärung ab Mitte des 20. Jahrhunderts.

Chornamen - Konzertprogramm

Als Quelle für noch zu erfassende Knabenchöre haben wir gerne bisher Konzertprogramme verwendet. Dabei sahen diese nach einer wohl unerschöpflichen Quelle aus. Leider ist dem nicht so. Frau Dr. Renate Ulm hat nämlich auf die Tatsache verwiesen, dass es sich dabei nicht zwingen um den echten Chornamen handeln muss. Viel mehr ist in Betracht zu ziehen, dass es ich bei den verwendeten Chornamen u. U. um eine Erklärung für das geneigte Konzertpublikum handelt. Dies erklärt warum manche Suche nach Chören ergebnislos bleibt.

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Shosholoza

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