In Berlin sind die Würfel gefallen
Das der Versuch sich in einen Knabenchor ein zu klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitert, sollte eigentlich jedem klar sein. Der Chor ist ein Knabenchor und nicht Kinder- oder Mädchenchor.
Ob sich in Berlin wirklich das 9-jährige Mädchen einklagen wollte lass ich lieber mal dahingestellt. Ich denke ja eher die Mutter des Mädchens, die in der Anwältin Frau Susann Bräcklein nur eine sich in solchen Sachen bekannte Mitstreiterin gefunden hat. Die Entscheidung zwischen 2 Grundrechten die das Gericht hier fällen musste war sicher nicht einfach. Eine Entscheidung zu Gunsten der Klagenden konnte aber nicht erfolgen. Es wäre ein Angriff auf ein Kulturgut und gegen die Freiheit der Kunst gewesen.
Des Weiteren, wenn es den Klagenden wirklich um Geschlechtergleichheit gegangen wär, warum haben Sie nicht auf Einrichtung eines Mädchenchors geklagt?
Ein Kommentar von Michael Nieß.